Verhaltens-/Ethik-Kodex.
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Verhaltens-/Ethik-Kodex
für praktizierende Mitglieder des DGH
(mit Erläuterungen)
Zu den satzungsgemäßen Zielen des DGH gehört es, im Sinne des Gesetzgebers "Schaden für die Volksgesundheit" abzuwenden. Durch diesen Verhaltenskodex soll so weit wie möglich, und rechtlich zulässig, sichergestellt werden, dass Klienten nicht an Betrüger oder Hochstapler geraten, die sie unter Vortäuschung ärztlicher Kenntnisse von notwendiger medizinischer Versorgung abhalten, dadurch ihre Gesundheit gefährden, sie finanziell ausbeuten und in psychische Abhängigkeiten bringen. Gegen solche "schwarzen Schafe" wird der DGH nach Möglichkeit konsequent vorgehen, wobei er Verstöße mit allen standesrechtlich möglichen Sanktionen ahnden wird. Als Maßstab dienen dabei die Grundsätze des vorliegenden Verhaltens-/Ethik-Kodex (nachfolgend DGH-Kodex genannt).
Dieser Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder des DGH - aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den DGH-Mitgliedsverbänden steht es frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, soweit sie dem DGH-Kodex nicht widersprechen.
Der DGH-Kodex richtet sich in erster Linie an aktive Mitglieder, die Heiler* sind.
Für aktive DGH-Mitglieder, die anderen Heilberufen angehören, gilt dieser Kodex insoweit, als sie geistiges Heilen einsetzen. Sollte jemand durch die Einhaltung des DGH-Kodex seine Standesethik oder Berufsordnung verletzen, der er ebenfalls unterliegt, so haben deren Bestimmungen Vorrang.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erkennt ein praktizierendes Mitglied des DGH folgende ethische Richtlinien an, die im Anschluss an den kursiv/fett gedruckten Text mit Erläuterungen versehen sind:
I. Grundregeln im Umgang mit Klienten.
1. Die Willensfreiheit des Klienten* bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.
Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, das geistige Heilen zu beginnen, jederzeit abzubrechen bzw. zu unterbrechen, oder fortzusetzen. Klienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Heiler darf den Klienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewusst in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.
Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen - oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können - in Abhängigkeit gebracht werden.
4. Ich präsentiere mich in keinster Art und Weise als "Wunderheiler*".
Sowohl der Begriff "Wunderheiler" als auch artverwandte Um- und Beschreibungen (z. B. "besonders herausragend qualifiziert", "aus jahrhundertelanger Familientradition besonders erfolgreich", "tausende geheilter Klienten bestätigen.." usw.) nähren gegebenenfalls die Hoffnung auf sofortige, vollständige Genesung für jedermann. Derartige "Garantien" oder die Erweckung derartiger Hoffnungen widersprechen vollumfänglich einer seriösen Heilarbeit und damit diesem Kodex.
5. Ich weise meine Klienten ausdrücklich darauf hin, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen.
Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Heiler soll sich nur als Wegbegleiter des Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit soll nicht als Ersatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert werden.
6. a) Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.
6. b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht und insbesondere ohne sexuelle Annäherung oder Belästigung des Klienten.
Diese Gebote drücken für Heiler Selbstverständlichkeiten aus.
7. Ich kläre Klienten darüber auf, dass meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes*/Heilpraktikers* ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen und der Heiler aufzubewahren hat.
Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden.
Fragen sollen direkt, wahrheitsgemäß und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient unverzüglich informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt. Es wird empfohlen, dass Heiler und Klient das DGH-Blatt "Information" Punkt für Punkt miteinander besprechen, dabei eventuelle Unklarheiten ausräumen und es dann gemeinsam unterschreiben. Satz 2 dieser Regel findet bei Gruppenfürbitten und ähnlichen Sitzungen keine Anwendung.
II. Richtlinien für Honorare.
1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.
Die Hilfsbereitschaft des Heilers soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten abhängen. Es ist Heilern aber nicht generell zuzumuten, unentgeltlich zu arbeiten - insbesondere dann nicht, wenn sie hauptberuflich tätig und auf Einnahmen angewiesen sind. Transparenz beim Honorar ist unerlässlich.
2. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.
Im Allgemeinen soll nur die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von 100,- € (inkl. MwSt.) pro 60 Minuten in der Regel nicht überschritten werden. Freiwillige Zuwendungen durch Klienten sind von den Einschränkungen unter Ziffer II. 1-4 ausgenommen. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.
3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen.
Abrechenbar sind demnach nicht: Fernheilung, Heilrituale und Fürbitten in Abwesenheit des Klienten. Denn dies alles sind Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer der Klient nicht zuverlässig kontrollieren kann. Daher fallen telefonische oder artverwandte Sitzungen (z. B. Videotelefonie oder IP-Telefonie wie Skype, WhatsApp etc.), bei denen Heiler und Klient gleichzeitig miteinander kommunizieren nicht unter dieses Verbot. Für den Fall, dass ein Klient einen vereinbarten Sitzungstermin nicht wahrgenommen hat, darf ein Ausfallhonorar verlangt werden, dass jedoch 35,00 € (inkl. MwSt.) pro Stunde nicht überschreiten soll.
4. Heiler dürfen für die von ihnen angebotenen Leistungen keine Vorkasse verlangen. Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B per Kreditkarte oder Online-Zahldienste (z.B. PayPal etc.). Ausbildern ist es gestattet, für Ausbildungen eine Anzahlung i. H. v. höchstens 50 % der kompletten Ausbildungsgebühr zu erheben.
III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen.
1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.
Der Heiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.
2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, dass die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; d.h., dass ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.
Der Heiler sollte nicht den Eindruck erwecken, als könne er Krankheiten zuverlässig und präzise erkennen. Allerdings erhalten viele Heiler intuitive Eindrücke über Art und Ursache von Beschwerden (z.B. über Aurasehen und -fühlen). Daher sollten sie Hinweise nur in allgemeiner Frageform geben (z.B. "Haben Sie sich schon ärztlich untersuchen lassen?"). Ebenso vermeiden sollten Heiler den Eindruck, als übten sie Therapie in dem Sinne aus, dass sie bestimmte Leiden kurieren. Heiler behandeln keine Krankheiten - sie betreuen Kranke. Dabei zielen sie nicht auf die Beseitigung konkreter Symptome oder zugrundeliegender Körperschäden ab, sondern unterstützen den Klienten bei der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte.
Als Ausübung von "Heilkunde" betrachtet der deutsche Gesetzgeber "jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird" (Heilpraktikergesetz § 1 (2)). Nach der Auslegung der Gerichte genügt es, dass bei Klienten ein entsprechender Eindruck hervorgerufen wird. In Österreich gilt jede "in Bezug auf eine größere Zahl von Menschen gewerbemäßig ausgeübte Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist", als strafbar, wenn sie "ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ausbildung" vorgenommen wird (§ 184 des österreichischen Strafgesetzbuchs); zu solchen Tätigkeiten rechnen das Ärztegesetz und weitere Nebengesetze die Untersuchung, Diagnose und Behandlung von Patienten. Eine ähnliche Rechtsauffassung herrscht in jenen Schweizer Kantonen vor, die die Ausübung von Heilkunde nur "Medizinalpersonen" vorbehalten.
3. Ich verwende keine irreführenden Titel und Berufsbezeichnungen.
Der Klient darf von dem Heiler nicht den Eindruck erhalten, dass dieser etwas darstellt, was er nicht ist. Ein falscher Eindruck kann z.B. durch das Tragen typischer medizinischer Berufskleidung (weißer Kittel), das Führen gekaufter Titel oder eines akademischen Grades ohne Erlaubnis entstehen.
IV. Toleranz.
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen*, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich.
Kein Heiler darf einen anderen in Bezug auf seine rassische und ethnische Herkunft, seinen gegebenenfalls politischen Meinungen, sowie aus religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verunglimpfen oder diffamieren. Davon unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen sollen aber in sachlicher Form vorgebracht werden, ohne persönliche Beleidigungen.
V. Werbung.
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen.
Werbung sollte z.B. nicht enthalten: Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen anderer Methoden, Kollegen oder Vertreter* anderer Heilberufe; Hinweise auf Dankschreiben, Auszeichnungen und Spezialisierungen auf bestimmte Krankheiten; sonstige irreführende Aussagen. Die Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), das auch für geistige Heiler gilt, werden von mir beachtet.
VI. Logo des DGH e.V.
Das speziell für Vollmitglieder im DGH e.V. entwickelte Logo des DGH e.V. ("Mitgliederlogo") darf unter Beachtung der Vorgaben werbemäßig verwendet werden. Das offizielle Logo des DGH e.V. darf nur von Vorstandsmitgliedern im Rahmen Ihrer Vorstandstätigkeit, und somit nicht werbend, verwendet werden.
Das nur durch Download zu erhaltende "Mitgliederlogo" darf ausschließlich auf der eigenen Homepage des Heilers verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Logogröße wird technisch soweit beschränkt, dass keine übertriebene Darstellung auf der Homepage möglich ist. Der Heiler verpflichtet sich, das "Mitgliederlogo" mit der Startseite der Homepage des DGH e.V. zu verlinken.
Eine Verwendung des "Mitgliederlogo" außerhalb der eigenen Homepage, sowohl in elektronischer wie auch in drucktechnischer Form, ist unzulässig.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft des Heilers im DGH e. V. endet zeitgleich die Verwendungsbefugnis des "Mitgliederlogo" auf der Homepage des Mitglieds. Das "Mitgliederlogo" ist dann unverzüglich von der Homepage zu entfernen.
VII. Schweigepflicht.
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen und Auskünfte behandle ich streng vertraulich.
Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Heilberufe.
Die dafür erforderlichen, datenschutzrechtlichen, Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie evtl. ergänzender Gesetze und Verordnungen werden von mir beachtet.
VIII. Auskunftspflicht.
Im Rahmen einer bedingten Aufhebung der Schweigepflicht nach Ziffer VII. des Kodex bin ich bereit, der Ethik-Kommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben, offenzulegen. Diese Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft werden kann.
IX. Unterstützung der Ethik-Kommission.
Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die "Ethik-Kommission des DGH " um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.
X. Ordentliche(r) Kaufmann/Kauffrau.
Wenn ich als aktiver Heiler meine Dienste und Leistungen in der Öffentlichkeit anbiete, arbeite ich auch nach den ethischen und rechtlichen Grundsätzen des/der ordentlichen Kaufmanns/Kauffrau. Ich beachte alle rechtlichen und steuerlichen Gesetze, Verordnungen und Vorgaben die auf meine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit zutreffen, informiere mich zeitnah über relevante Veränderungen, Ergänzungen und Neuerungen und integriere diese in meine Tätigkeit.
Für die Möglichkeiten der Information nutze ich auch die Angebote des DGH e. V. über Veröffentlichungen auf der Homepage, den Newsletter und die Vereinszeitschrift "Heiler-Info".
XI. Der Kodex ist mit Ausnahme der Festlegung über den Honorarhöchstsatz sinngemäß auf Ausbildungsverhältnisse zu übertragen.
Dieser Kodex samt Erläuterungen wurde vom Vorstand des DGH am 24.9.1995 beschlossen und am 14.2.1998, am 8.5.2004, am 17.11.2013 sowie am 15.08.2020 geändert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen neu diskutiert und gegebenenfalls modifiziert werden.
* Die männliche Schreibweise dient der Vereinfachung und gilt für alle Geschlechter.
Auch wenn die Grenzen zwischen geistigen Heilweisen zu Energie- und Schwingungsmedizin mitunter verschwimmen mögen - nicht zu geistigen Heilweisen zählen:
- Energiemedizin, Energetische Medizin, Informationsmedizin
- Radionik/Schwingungsmedizin
- Systemische (Familien-)Aufstellungen
In keinem Fall zählen Wahrsagerei, Zukunftsdeutung, mediale Auskünfte und Beratungen jedweder Art zu geistigen Heilweisen.